Abschluss des MA-Studiums
Beachten Sie die Hinweise der Student Services der UZH zum Abschluss des Studiums ab HS19.
Masterarbeit
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Grundvoraussetzungen für die Übernahme von Betreuungsaufgaben bei Qualifikationsarbeiten im Bachelor- und Masterstudium
- Die Betreuungsperson lehrt im Major- oder Mono-Studienprogramm, in dem die Qualifikationsarbeit verfasst wird.
- Die Person ist bei der Übernahme der Betreuungsfunktion an der UZH angestellt.
- Betreuungspersonen von Masterarbeiten müssen mindestens über einen Doktorgrad verfügen.
Grundlagen sind die RVO und die Studienordnung der Philosophischen Fakultät, siehe: https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/pruefungsberechtigungen.html
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Die Buchung der Masterarbeit nehmen Sie selbst vor in der regulären Online-Modulbuchung zu den üblichen Modulbuchungsfristen vor. Konsultieren Sie diesbezüglich auch die Modulbeschreibung und klären Sie, ob alle Voraussetzungen für die Buchung erfüllt sind.