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Leitfaden für akademisches Schreiben
Der beiliegende Leitfaden sollte für alle schriftliche Arbeiten in der Kunstgeschichte Ostasiens verwendet werden. Momentan steht die englische Version zur Verfügung. Der Leitfaden für Arbeiten auf Deutsch befindet sich derzeit in Arbeit. Bitte folgen Sie bis zu dessen Fertigstellung dem Leitfaden für Arbeiten auf Englisch. Passen Sie dabei englische Ausdrücke im Deutschen an, d.h. aus „ed./eds.“ wird „Hg.“; aus „translated by“ wird „übersetzt von“; aus “ ”(Anführungs- und Schlusszeichen im Englischen) wird „ “ etc. Bei Fragen wenden Sie sich an die Assistierenden der Kunstgeschichte Ostasiens.
Jeder schriftlichen Arbeit muss eine unterzeichnete Selbständigkeitserklärung beigelegt werden. (Bei einer elektronischen Abgabe muss diese eingescannt und mit der Arbeit mitgesendet bzw. nachgereicht werden.)
Mit der Unterzeichnung der Selbständigkeitserklärung wird bestätigt, dass man die allgemein geltenden Zitierregeln einhalten hat.
Siehe auch den KHIST Leitfaden für schriftliche Arbeiten (PDF, 212 KB) ("3. Umgang mit Quellen und mit Ergebnissen anderer Verfasser").
Wissenschaftlicher Ethos verlangt, dass geistige Schöpfungen, Ideen, Theorien anderer Personen durch ein Zitat kenntlich gemacht werden, auch wenn sie im Text bloss sinngemäss wiedergegeben sind.
In einzelnen Fächern bestehen besondere Zitiervorschriften, die beim Verfassen von wissenschaftlichen Texten einzuhalten sind. Diese Pflicht entfällt i.d.R. für so genanntes „Handbuchwissen”, also Grundlagenwissen, dessen allgemeine Kenntnis im Fach vorausgesetzt werden kann. Wird jedoch die Darstellung dieses Handbuchwissens von anderen Autoren bzw. Autorinnen (etwa aus einem Studienbuch) übernommen, ist das kenntlich zu machen.
Des Weiteren versteht es sich von selbst, dass ein und dieselbe Arbeit (oder Teile davon) von der Verfasserin bzw. vom Verfasser nicht für verschiedene Leistungsnachweise eingereicht werden kann (so genanntes „Selbstplagiat”).
Was ist ein Plagiat?
Unter einem Plagiat versteht man die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin. (Adaptiert vom „Merkblatt für den Umgang mit Plagiaten”, erlassen am 30. April 2007 von der Lehrkommission der Universität Zürich)
Folgende Handlungen stellen ein Plagiat im weiteren Sinne dar (vgl. unijournal 4/2006, Beitrag von Prof. Christian Schwarzenegger):