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«Die Kunstdenkmäler der Schweiz» ist eine Buchreihe, die seit 1927 erscheint und aktuell bereits 134 Bände aus zahlreichen Kantonen umfasst. Sie ist das Resultat eines wissenschaftlichen Grossprojekts, das die Schweizer Baudenkmäler und deren Ausstattung von der Spätantike bis ins 20. Jahrhundert erforscht und in reich illustrierten Bänden publiziert. Es handelt sich um das Grundlagenwerk und die einzige Gesamtdarstellung der architektonischen und kunstgeschichtlichen Besonderheiten der Schweiz und richtet sich als Nachschlagewerk wie als Lesebuch nicht nur an Fachleute, sondern ebenso auch an ein breites kunst- und kulturinteressiertes Publikum.
Die Buchreihe ist in kantonale Reihen untergliedert. Jeder Band umschreibt ein zusammenhängendes Gebiet (z.B. einen Bezirk) und ist in ein Überblickskapitel zur Region sowie in Kapitel zu allen Gemeinden des bearbeiteten Bandgebiets gegliedert. Die Gemeindekapitel umfassen eine Ortsgeschichte und Beschreibungen der Siedlungsentwicklung und Ortsgestalt. Die für die Dorfgeschichte bedeutendsten Bauwerke werden in monografischen Texten gewürdigt.
Herausgegeben werden die Bände von der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (GSK). Die GSK mit Sitz in Bern steuert das Gesamtprojekt und garantiert dessen wissenschaftliche Qualität.
Der Kanton Zürich engagiert sich mit Unterbrüchen bereits seit 1929 in der Kunstdenkmäler-Inventarisation. Der erste Band erschien 1938 und behandelte die Bezirke Affoltern und Andelfingen. 1943 folgten die Bezirke Bülach, Dielsdorf, Hinwil, Horgen und Meilen, die vereint in einem einzigen Kunstdenkmälerband publiziert wurden. Mit dem Band über den Bezirk Dietikon 1997 fand die Erstbearbeitung des Kantons Zürich inklusive der Städte Winterthur und Zürich ihren Abschluss.
Zwischen 1998 und 2016 wurde in Zusammenarbeit von Stadt und Kanton die Stadt Zürich in acht Bänden umfassend neu erforscht und publiziert. Aktuell ist der Kanton Zürich durch insgesamt 17 Kunstdenkmälerbände abgedeckt.
Mit dem Neustart der Kunstdenkmäler-Inventarisation 2018 sollen nun auch diejenigen sieben Landbezirke, deren Bearbeitung zwischen 1930 und 1943 erfolgte, grundlegend neu erarbeitet werden.