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Zürich, SIK-ISEA, 16.-17. Mai 2013
Die kennerschaftliche Begutachtung von Kunstwerken mit dem Ziel ihrer Authentifizierung ist eines der Kerngeschäfte der kunstwissenschaftlichen Praxis und deshalb von hoher kunsthistorischer und ökonomischer Relevanz. Dies tritt immer dann besonders augenfällig in Erscheinung, wenn Fehlurteile zu Störungen im Getriebe des Kunstmarkts führen und die Frage nach den richtigen Methoden der Wahrheitsfindung über die Medien an die Öffentlichkeit getragen wird. Der oftmals darauffolgende Ruf nach naturwissenschaftlichen Verfahren verstellt den Blick dafür, dass Prozesse der Authentifizierung in komplexen epistemischen Strukturen angelegt sind, in denen das vergleichende Sehen, kunsthistorische Kontextualisierung, Archiv- und Provenienzforschung sowie optische und chemische Analysemethoden ineinander greifen. Die Untersuchung von Prozessen und Akteuren im Handlungsfeld der kunstwissenschaftlichen Expertise führt daher zunächst zu Fragen nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen kunsthistorischen Wissens, insbesondere im Kontext von Connoisseurship und Stilkritik, die den geisteswissenschaftlichen Zugang zum Gebiet der Kunstexpertise über Jahrhunderte beherrschten. Ein weiteres Themenfeld ergibt sich aus dem nicht selten antagonal wirkenden Zusammenspiel von geistes- und naturwissenschaftlichen Methoden, deren unterschiedliche Wissenschaftskulturen die am Erkenntnisprozess beteiligten Forschenden in besonderer Weise herausfordern. Mit den rechtlichen Folgen, die solchermassen gewonnene kunsthistorische Urteile haben können, befassen sich seit einigen Jahren immer mehr Spezialisten des Kunstrechts. So stehen inzwischen ausdifferenzierte und weitgehend konsensfähige rechtliche Beurteilungen bezüglich der Ausgestaltung von Expertisen, ihrer Rechtswirkung und der Haftung ihrer Verfasser zur Verfügung – Beurteilungen allerdings, die von den Kunstexperten selbst kaum zur Kenntnis genommen werden. Der juristische und der kunstwissenschaftliche Diskurs verlaufen mehrheitlich berührungsarm, zwischen Theorie und Praxis besteht ein Graben. Hier wiederum schliessen ethische Fragestellungen sowie Aspekte der Beziehungen zwischen Expertenwissen und Marktverhältnissen an. Von Interesse sind insbesondere die Mechanismen, die zur Einsetzung von Experten führen. Dabei gilt als Experte, wer aufgrund seiner ausgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten vom Markt als besonders geeignet angesehen wird (sog. Selbstreferenz des Kunstmarkts).
Dr. Roger Fayet (SIK-ISEA)
lic. phil. Regula Krähenbühl (SIK-ISEA)
Prof. Dr. iur. Mischa Senn (ZHdK)
Prof. Dr. Tristan Weddigen (UZH)
Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft (SIK-ISEA)
Kunsthistorisches Institut (KHIST) der Universität Zürich (UZH)
Zentrum für Kulturrecht (ZKR) der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK)
13.00 Uhr Begrüssung und Einführung ROGER FAYET, Direktor SIK-ISEA
Moderation: NICOLAS GALLEY
Moderation: TRISTAN WEDDIGEN
ABENDVORTRAG
Moderation: MISCHA SENN
Moderation: REGULA KRÄHENBÜHL