auslaufende Studienprogramme - Kunstgeschichte Ostasiens (BA und MA)
Studierende, die sich bereits vor dem HS 19 in ein auslaufendes Studienprogramm Kunstgeschichte Ostasiens immatrikuliert haben, können dieses im Rahmen der Übergangsfristen zu Ende studieren. Zu beachten ist, dass per 1. August 2019 für sie ebenfalls die neue Rahmenverordnung neue Rahmenverordnung und die neue Studienordnung (allgemeiner Teil) neue Studienordnung in Kraft treten.
Übergangsregeln für Kunstgeschichte Ostasiens
Übergangsregeln für auslaufende Programme
Die Regelungen zum Übergang ersetzen die bisher gültigen Studienordnungen der auslaufenden Studienprogramme. Die Übergangsregelungen stellen sicher, dass den Studierenden beim Übergang soweit möglich keine Leistungen verloren gehen, die Sie im Rahmen ihres bisherigen Studiums in den entsprechenden Programmen erworben haben. Sie regeln im Abschnitt «Studienplan» sowie in der «Äquivalenztabelle der Pflichtmodule», welche Studienleistungen für den Abschluss erworben werden müssen.
Übergangsregeln Bachelor KGOA
Kunstgeschichte Ostasiens, Nebenfach 90 ECTS Credits: ab HS19 Link
Kunstgeschichte Ostasiens, Nebenfach 30 ECTS Credits: ab HS19 Link
Übergangsregeln Master KGOA
Kunstgeschichte Ostasiens, Hauptfach 75 ECTS Credits: ab HS19 Link
Kunstgeschichte Ostasiens, Nebenfach 15 ECTS Credits: ab HS19 Link