Navigation auf uzh.ch

Suche

Kunsthistorisches Institut

Bachelorarbeit

Modul Bachelorarbeit (neu)

Das Bachelorstudienprogramm beinhaltet die Abfassung einer Bachelorarbeit. Die Bachelorarbeit dokumentiert die Befähigung der/des Studierenden zu einer selbständigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einer Fragestellung der Kunstgeschichte. Die Bachelorarbeit darf von allen Lehrpersonen des KHIST betreut werden, die mindestens über einen Master-Abschluss verfügen und während des Prüfungszeitraums Dozierende des KHIST sind.

  • Das Thema der Arbeit wird in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer von den Studierenden gewählt. Es wird empfohlen, das neue Modul Bachelorarbeit zu absolvieren und das Thema der Bachelorarbeit rechtzeitig mit dem oder der Betreuer/in zu besprechen.
  • Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige Arbeit, was mit der unterschriebenen und der Arbeit beigefügten Lauterkeitserklärung bestätigt wird. Die unterzeichnete Lauterkeitserklärung muss der Arbeit beiliegen.
  • Bachelorarbeiten haben am KHIST eine Länge von 60‘000–100‘000 Zeichen (inkl. Leerzeichen und Anhängen).
  • Die formalen Kriterien (Titelblatt, Gliederung, Schrift, Zeilenabstand etc.) richten sich nach den Vorgaben für Seminararbeiten. Das Titelblatt enthält die Angaben: Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts, Titel der Arbeit, Name der Verfasserin/des Verfassers, Post- sowie E-Mail-Adresse an der UZH, Matrikelnummer, Name der Betreuerin/des Betreuers, Gesamtzeichenzahl und Datum der Einreichung.

Ab HS19 können die Studierenden das einsemestrige Modul Bachelorarbeit buchen. Es wird mit 15 ECTS kreditiert und über das reguläre Buchungssystem gebucht. Es gelten die üblichen Modulbuchungsfristen. Nach Ablauf der Buchungsfrist werden Sie vom Studiendekanat per E-Mail (an Ihre UZH-Adresse) aufgefordert, sich auf der Webseite des Studiendekanats einzuloggen, um den vorläufigen Titel der Bachelorarbeit sowie den Namen Ihrer Betreuungsperson anzugeben. Die Buchungs- und Abgabefristen für das Modul Bachelorarbeit sind fakultätweit einheitlich geregelt. Bei Buchung des Moduls im HS ist der späteste verbindliche Abgabetermin der 1. Dezember. Bei Buchung im FS ist der späteste Abgabetermin der 1. Juni.

Weitere Informationen finden Sie Vorlesungsverzeichnis sowie im Modulkatalog.

 

Weiterführende Informationen

Fristerstreckung

Tritt vor Ablauf der Abgabefrist ein Verhinderungsgrund nach §24 RVO ein, können Sie entweder ein Gesuch um Abmeldung vom Leistungsnachweis nach §25 Abs. 1 RVO oder ein Gesuch um Erstreckung der Frist stellen für die Abgabe des Leistungsnachweises nach §25 Abs. 2 RVO stellen.

Wenn Sie ihre Arbeit um weniger als einen Monat verlängern müssen, entscheidet der Studienprogrammdirektor des KHIST über die Fristverlängerung. Dazu müssen Sie z.B. ein Arztzeugnis einreichen. Sollte sich die Abgabe der Arbeit um mehr als einen Monat verschieben, besteht nur die Möglichkeit die Buchung zu stornieren. Dafür müssen Sie eine Gesuch beim Studiendekanat einreichen (Formular ist auf der Webseite des Studiendekanats). Weiteres siehe: https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/abschluss/bachelor_HS19.html

Modul Bachelorarbeit an der PhF

- Abschlussarbeiten sind befristete Prüfungsleistungen: Die Fristen für die Übernahme und die spätestmögliche Abgabe der Arbeit sind für alle Studierenden einheitlich festgelegt.
- Die Buchung der Bachelorarbeiten erfolgt durch die Studierenden über die Online-Modulbuchung.
- Die Modalitäten zur Erstreckung der Abgabefrist und Abmeldung vom Leistungsnachweis sind auf der Website des Studiendekanats publiziert und in der RVO und StO geregelt.

- Beachten Sie die Hinweise des Studiendekanats zum Abschluss des Studiums!

Lauterkeitserklärung

Hier finden Sie die Lauterkeitserklärung zum Download:

Link