Navigation auf uzh.ch

Suche

Kunsthistorisches Institut

Vorgezogene Mastermodule

Informationen zum Vorziehen von Mastermodulen im Bachelorstudium entnehmen Sie bitte folgender Seite des Studiendekanates:

Link

 

Die Master-Studienprogramme Kunstgeschichte sehen keine Pflicht- oder Wahlpflichtmodule vor, die sich dafür eignen vorgezogen gebucht zu werden.

Allerdings gibt es im Modulkatalog sehr viele Wahlmodule, die sowohl für den Bachelor als auch für den Master anrechenbar sind. Diese Module sind sogenannt vertical crossgelistet (auf beiden Studienniveaus angeboten) und auch daran erkennbar, dass Sie eine Modulnummer mit den letzten drei Endziffern unter 500 haben (also analog Bachelormodulen).
Daraus folgt:

1) Sie müssen diese Module selbst buchen und nicht über das Gesuchstool der Philosophischen Fakultät.
2) Diese Leistungen werden dann gemäss der Rahmenverordnung §47 der PhF immer in chronologisch aufsteigender Reihenfolge des Erwerbs an den Abschluss angerechnet: D.h., beim Abschluss wird immer zuerst geschaut, wann die Leistungen erworben worden sind, und ob diese allenfalls auch für den Bachelor verwendbar sind, unabhängig davon, ob Sie die Leistungen schon für den Master benutzen wollten. Ein später erworbenes crossgelistetes Wahlmodul kann jedoch auch überzählig sein, und somit später für den Master verwendet werden. Die Regeln dafür sind jedoch von der Rahmenverordnung festgelegt und nicht von Ihnen.

Im Falle überzähliger Module werden die Leistungen immer in chronologisch aufsteigender Reihenfolge des Erwerbs an den Abschluss angerechnet werden. Dieses Prinzip ergibt sich aus der Muster-RVO und war deshalb zwingend in die RVO der PhF zu übernehmen (§ 47 Abs. 3 RVO PhF). Bachelorstudierende, die Module vorziehen, haben beim Abschluss immer überzählige Module: Für die Identifikation der an den Bachelorabschluss anzurechnenden Module wird ausschliesslich die Reihenfolge des Erwerbs berücksichtigt – es bleibt unberücksichtigt, in welcher Absicht Studierende die Leistung erworben haben oder welche der Leistungen an den Bachelor- oder an den Masterabschluss anrechenbar wären. Es ist deshalb nicht auszuschliessen, dass eine zuerst erworbene im Bachelor- und Masterstudium anrechenbare Leistung an den Bachelor-Abschluss angerechnet wird (stufenübergreifendes Crosslisting), während eine später erworbene, nur an den Bachelor-Abschluss anrechenbare Leistung überzählig ist (und später auch nicht an den Masterabschluss angerechnet werden kann).

 

 

I