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Kunsthistorisches Institut

Studienbeginn vor HS19 – Übergangsregeln für Nachfolgeprogramme

Übergangsregelungen für Nachfolgeprogramme

Die neuen Bachelorstudiengänge setzen sich aus einem Major-Studienprogramm (bisher «Hauptfachprogramm») und einem Minor-Studienprogramm (bisher «Nebenfachprogramm») zusammen. Auf Bachelorstufe entspricht der Major 120 ECTS Credits, der Minor 60 ECTS Credits.

Auf Masterstufe können Sie entweder analog zum Bachelor eine Major-Minor-Kombination oder aber ein Mono-Studienprogramm wählen, sofern das entsprechende Programm als Mono-Studienprogramm angeboten wird. Auf Masterstufe entspricht das Major-Studienprogramm 90 ECTS Credits und das Minor-Studienprogramm 30 ECTS Credits. Das Mono-Studienprogramm umfasst 120 ECTS Credits.

Ein Nachfolgeprogramm entspricht inhaltlich einem bisherigen Programm. So ist das neue Programm «Kunstgeschichte, Major» im Bachelor inhaltlich äquivalent zum bisherigen Programm «Kunstgeschichte, Hauptfach 120 ECTS Credits».

Sie werden automatisch in das entsprechende neue Programm überführt, wenn das bisherige und das neue Programm denselben Umfang haben. Wenn Sie zum Beispiel jetzt im Bachelor das Hauptfachprogramm «Kunstgeschichte» 120 ECTS Credits belegen, werden Sie automatisch in den Major «Kunstgeschichte» mit 120 ECTS Credits überführt und beenden ihr Studium nach den Übergangsbestimmungen der neuen Studienordnung.

Bei jedem Wechsel in ein inhaltlich entsprechendes Nachfolgerprogramm werden alle Ihre bereits erbrachten Studienleistungen automatisch und vollumfänglich angerechnet.

Weiterführende Informationen

Übergeordnete Rechtsgrundlagen der Fakultät (Bologna 2020)

Es ist empfehlenswert, die übergeordnetetn Rechtsgrundlagen der Fakultät zu kennen:

Rechtsgrundlagen und Rahmenverordnung (RVO) sowie Allgemeiner Teil der Studienordnung

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