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Kunsthistorisches Institut

auslaufende Studienprogramme - Kunstgeschichte Ostasiens (BA und MA)

Studierende, die sich bereits vor dem HS 19 in ein auslaufendes Studienprogramm Kunstgeschichte Ostasiens immatrikuliert haben, können dieses im Rahmen der Übergangsfristen zu Ende studieren. Zu beachten ist, dass per 1. August 2019 für sie ebenfalls die neue Rahmenverordnung neue Rahmenverordnung und die neue Studienordnung (allgemeiner Teil) neue Studienordnung in Kraft treten.

Übergangsregeln für Kunstgeschichte Ostasiens

Übergangsregeln für auslaufende Programme

Die Regelungen zum Übergang ersetzen die bisher gültigen Studienordnungen der auslaufenden Studienprogramme. Die Übergangsregelungen stellen sicher, dass den Studierenden beim Übergang soweit möglich keine Leistungen verloren gehen, die Sie im Rahmen ihres bisherigen Studiums in den entsprechenden Programmen erworben haben. Sie regeln im Abschnitt «Studienplan» sowie in der «Äquivalenztabelle der Pflichtmodule», welche Studienleistungen für den Abschluss  erworben werden müssen.

 

Übergangsregeln Bachelor KGOA

Kunstgeschichte Ostasiens, Nebenfach 90 ECTS Credits: ab HS19 Link

Kunstgeschichte Ostasiens, Nebenfach 30 ECTS Credits: ab HS19 Link

 

Übergangsregeln Master KGOA

Kunstgeschichte Ostasiens, Hauptfach 75 ECTS Credits: ab HS19 Link

Kunstgeschichte Ostasiens, Nebenfach 15 ECTS Credits: ab HS19 Link

Weiterführende Informationen

weitere Informationen und Sprechstunden

Weitere Informationen zu den auslaufenden Studienprogrammen der KGOA finden Sie auf der Homepage der Lehr- und Forschungsstelle KGOA, hier: Link

Übergeordnete Rechtsgrundlagen der Fakultät und Hinweise zum Übergang

Übergangsfristen

Für die auslaufenden Programme gelten Fristen, bis wann die letzten curricularen Leistungen, d.h. alle für den Abschluss erforderlichen Studienleistungen inklusive Bachelor- oder Masterarbeit, erworben werden müssen: Die Fristen finden Sie hier:

https://www.phil.uzh.ch/de/studium/bologna2020/ausl_Programme.html