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Kunsthistorisches Institut

Abschluss des MA-Studiums

Beachten Sie die Hinweise der Student Services der UZH zum Abschluss des Studiums ab HS19.

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Masterarbeit

  • Grundvoraussetzungen für die Übernahme von Betreuungsaufgaben bei Qualifikationsarbeiten im Bachelor- und Masterstudium

    • Die Betreuungsperson lehrt im Major- oder Mono-Studienprogramm, in dem die Qualifikationsarbeit verfasst wird. 
    • Die Person ist bei der Übernahme der Betreuungsfunktion an der UZH angestellt.
    • Betreuungspersonen von Masterarbeiten müssen mindestens über einen Doktorgrad verfügen.

    Grundlagen sind die RVO und die Studienordnung der Philosophischen Fakultät, siehe: https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/pruefungsberechtigungen.html

  • Die Buchung der Masterarbeit nehmen Sie selbst vor in der regulären Online-Modulbuchung zu den üblichen Modulbuchungsfristen vor. Konsultieren Sie diesbezüglich auch die Modulbeschreibung und klären Sie, ob alle Voraussetzungen für die Buchung erfüllt sind.