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Studierende, die sich bereits vor dem HS 19 in ein auslaufendes Studienprogramm Theorie und Geschichte Fotografie immatrikuliert haben, können dieses im Rahmen der Übergangsfristen zu Ende studieren. Zu beachten ist, dass per 1. August 2019 für sie ebenfalls die neue Rahmenverordnung neue Rahmenverordnung und die neue Studienordnung (allgemeiner Teil) neue Studienordnung in Kraft treten.
Übergangsregeln für auslaufende Programme
Die Regelungen zum Übergang ersetzen die bisher gültigen Studienordnungen der auslaufenden Studienprogramme. Die Übergangsregelungen stellen sicher, dass den Studierenden beim Übergang soweit möglich keine Leistungen verloren gehen, die Sie im Rahmen ihres bisherigen Studiums in den entsprechenden Programmen erworben haben. Sie regeln im Abschnitt «Studienplan» sowie in der «Äquivalenztabelle der Pflichtmodule», welche Studienleistungen für den Abschluss erworben werden müssen.
Übergangsregeln Bachelor TGF
Theorie und Geschichte der Fotografie, Nebenfach 60 ECTS Credits: ab HS19 Link
Übergangsregeln Master TGF
Theorie und Geschichte der Fotografie, Hauptfach 90 ECTS Credits: ab HS19 Link
Theorie und Geschichte der Fotografie, Nebenfach 30 ECTS Credits: ab HS19 Link