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Kunsthistorisches Institut

Studienbeginn vor HS19 – Regelungen für auslaufende Studienprogramme

Auslaufende Programme

Auslaufende Programme sind Programme, die Sie nur dann zu Ende studieren können, wenn Sie bereits darauf eingeschrieben sind. Die Zulassung oder die Rückkehr in ein auslaufendes Programm ist ausgeschlossen.

Am Kunsthistorischen Institut gehörten folgende Programme zu den auslaufenden Programmen:

Bachelor

Kunstgeschichte Hauptfach 90 ECTS Credits

Mittelalterarchäologie Nebenfach 60 ECTS

Theorie und Geschichte der Fotografie Nebenfach 60 ECTS Credits

Kunstgeschichte Ostasiens Hauptfach 90 ECTS Credits

Kunstgeschichte Ostasiens Nebenfach 30 ECTS Credits

 

Master

Kunstgeschichte Hauptfach 75 ECTS Credits

Theorie und Geschichte der Fotografie Hauptfach 90 ECTS Credits

Theorie und Geschichte der Fotografie Nebenfach 30 ECTS ECTS Credits

Kunstgeschichte Ostasiens Hauptfach 75 ECTS Credits

Kunstgeschichte Ostasiens Nebenfach 15 ECTS Credits

 

Über den nebenstehenden Link finden Sie Informationen zu den auslaufenden Programmen, die in einer Übergangsfrist bis zum entsprechenden Grad abgeschlossen werden können. Bachelorstudierende können den Bachelorabschluss, Masterstudierende den Masterabschluss erwerben. Link

Sie dürfen wechseln, wenn der Umfang des neuen Programms von Ihrem bisherigen Programm abweicht. Wenn Sie im Bachelor das Hauptfachprogramm «Kunstgeschichte» 90 ECTS Credits gewählt haben, können Sie freiwillig in den Major «Kunstgeschichte» 120 ECTS Credits wechseln oder aber Ihr altes Hauptfachprogramm mit 90 ECTS Credits bis zum Bachelorabschluss zu Ende studieren.

Übergangsregeln für auslaufende Programme Kunstgeschichte

Die Regelungen zum Übergang ersetzen die bisher gültigen Studienordnungen der auslaufenden Studienprogramme. Die Übergangaregelungen stellen sicher, dass den Studierenden beim Übergang soweit möglich keine Leistungen verloren gehen, die Sie im Rahmen ihres bisherigen Studiums in den entsprechenden Programmen erworben haben. Sie regeln im Abschnitt «Studienplan» sowie in der «Äquivalenztabelle der Pflichtmodule», welche Studienleistungen für den Abschluss  erworben werden müssen.

auslaufendes Bachelorprogramm Kunstgeschichte

Kunstgeschichte, Hauptfach 90 ECTS Credits: ab HS19 Link

auslaufendes Masterprogramm Kunstgeschichte

Kunstgeschichte, Hauptfach 75 ECTS Credits: ab HS19 Link

Masterarbeit

Modul Masterarbeit und Abschluss des Masterstudiums

  • Die Masterarbeit ist ein Pflichtmodul; sie ist während des Masterstudiums zu verfassen und wird mit 30 ECTS Credits kreditiert. Die Masterarbeit ist ein zweisemestriges Modul.
  • In der Regel einigen Sie sich rechtzeitig vor der Übernahme der Masterarbeit mit einer Betreuungsperson auf ein Thema. Konsultieren Sie diesbezüglich auch die Modulbeschreibung Ihres Studienprogramms und klären Sie, ob alle Voraussetzungen für die Buchung erfüllt sind. Die Betreuung der Masterarbeit ist in §32 der Studienordnung geregelt. Prüfungsberechtigt sind die Professorinnen und Professoren des Kunsthistorischen Instituts. Titularprofessorinnen und -professoren sowie Privatdozentinnen und –dozenten sind prüfungsberechtigt, wenn die Betreuung der Arbeit vor der Vollendung des 65. Lebensjahres begonnen wurde und sie Lehrveranstaltungen innerhalb des Studienprogramms anbieten. Eine Übersicht über die betreuungsberechtigen Personen ist hier veröffentlicht: http://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/pruefungsberechtigungen.html

  • Die Buchung der Masterarbeit nehmen Sie selbst vor in der regulären Online-Modulbuchung.

  • Neu existieren vorgegebene Fristen, während derer Sie die Masterarbeit buchen können. Diese beginnen früher als die regulären Modulbuchungsfristen, enden aber gleichzeitig mit diesen. Die genauen Termine werden im Lauf des Frühjahrssemesters auf dieser Webseite publiziert.

  • Die Buchung der Masterarbeit nehmen Sie selbst vor in der regulären Online-Modulbuchung.

  • Es existieren vorgegebene Fristen, während derer Sie die Masterarbeit buchen können.

  • Zusammenfassung:

  • - Abschlussarbeiten sind befristete Prüfungsleistungen: Die Fristen für die Übernahme und die spätestmögliche Abgabe der Arbeit sind für alle Studierenden einheitlich festgelegt.

  • - Die Buchung der Bachelor- und Masterarbeiten erfolgt durch die Studierenden im Self Service über die Online-Modulbuchung.
    - Masterarbeiten müssen dem Studiendekanat nicht mehr in gedruckter Form eingereicht werden. Die Aufbewahrung in der Zentralbibliothek entfällt.
    - Die Modalitäten zur Erstreckung der Abgabefrist und Abmeldung vom Leistungsnachweis sind auf der Website des Studiendekanats publiziert und in der RVO und StO geregelt.

Abschluss

Der Abschluss des Masterstudiums ist fristgerecht innerhalb der folgenden Fristen beim Studiendekanat zu beantragen:

· Frühjahrssemester: 15. bis 30. März

· Herbstsemester: 15. bis 30. Oktober

Für alle weiteren administrativen Fragen zum Abschluss des Masterstudiums sind die Student Services der Philosophischen Fakultät zuständig. Beachten Sie die Hinweise der Student Services der UZH zum Abschluss des Studiums.

Link

Weiterführende Informationen

Programmberatung Kunstgeschichte

Studierende, die das Dokument Studienstand heruntergeladen haben, können sich bei Vera Isaiasz (Programmberatung) per Email zu einem Beratungstermin anmelden.

Übergeordnete Rechtsgrundlagen der Fakultät und Hinweise zum Übergang

Informationsveranstaltungen Kunstgeschichte

Präsentation der Informationsveranstaltung für Bachelor-Studierende der Kunstgeschichte vom 10. April 2019

 

Präsentation der Informationsveranstaltung für Master-Studierende der Kunstgeschichtevom 17. April 2019

Übergangsfristen

Für die auslaufenden Programme gelten Fristen, bis wann  die letzte curricularen Leistungen, d.h. alle für den Abschluss erforderlichen Studienleistungen inklusive Bachelor- oder Masterarbeit, erworben werden müssen: Die Fristen finden Sie hier:

https://www.phil.uzh.ch/de/studium/bologna2020/ausl_Programme.html

 

Wechsel des Studienprogramms

Sie planen eine Wechsel des Studienprogramms? Beantragen Sie den Wechsel in "Meine Anträge" im Studierendenportal. Nach Absenden wird der Antrag geprüft. Bitte beachten Sie die gültigen Fristen!

Abschluss des BA- oder MA-Studiums

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Abschluss des BA- und MA-Studiums auf der Homepage des Studiendekanats der PhF!

Abschluss BA-Studium ab HS19

Abschluss MA-Studium ab HS19

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