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Auslaufende Programme sind Programme, die Sie nur dann zu Ende studieren können, wenn Sie bereits darauf eingeschrieben sind. Die Zulassung oder die Rückkehr in ein auslaufendes Programm ist ausgeschlossen.
Am Kunsthistorischen Institut gehörten folgende Programme zu den auslaufenden Programmen:
Bachelor
Kunstgeschichte Hauptfach 90 ECTS Credits
Mittelalterarchäologie Nebenfach 60 ECTS
Theorie und Geschichte der Fotografie Nebenfach 60 ECTS Credits
Kunstgeschichte Ostasiens Hauptfach 90 ECTS Credits
Kunstgeschichte Ostasiens Nebenfach 30 ECTS Credits
Master
Kunstgeschichte Hauptfach 75 ECTS Credits
Theorie und Geschichte der Fotografie Hauptfach 90 ECTS Credits
Theorie und Geschichte der Fotografie Nebenfach 30 ECTS ECTS Credits
Kunstgeschichte Ostasiens Hauptfach 75 ECTS Credits
Kunstgeschichte Ostasiens Nebenfach 15 ECTS Credits
Über den nebenstehenden Link finden Sie Informationen zu den auslaufenden Programmen, die in einer Übergangsfrist bis zum entsprechenden Grad abgeschlossen werden können. Bachelorstudierende können den Bachelorabschluss, Masterstudierende den Masterabschluss erwerben. Link
Sie dürfen wechseln, wenn der Umfang des neuen Programms von Ihrem bisherigen Programm abweicht. Wenn Sie im Bachelor das Hauptfachprogramm «Kunstgeschichte» 90 ECTS Credits gewählt haben, können Sie freiwillig in den Major «Kunstgeschichte» 120 ECTS Credits wechseln oder aber Ihr altes Hauptfachprogramm mit 90 ECTS Credits bis zum Bachelorabschluss zu Ende studieren.
Übergangsregeln für auslaufende Programme Kunstgeschichte
Die Regelungen zum Übergang ersetzen die bisher gültigen Studienordnungen der auslaufenden Studienprogramme. Die Übergangaregelungen stellen sicher, dass den Studierenden beim Übergang soweit möglich keine Leistungen verloren gehen, die Sie im Rahmen ihres bisherigen Studiums in den entsprechenden Programmen erworben haben. Sie regeln im Abschnitt «Studienplan» sowie in der «Äquivalenztabelle der Pflichtmodule», welche Studienleistungen für den Abschluss erworben werden müssen.
auslaufendes Bachelorprogramm Kunstgeschichte
Kunstgeschichte, Hauptfach 90 ECTS Credits: ab HS19 Link
auslaufendes Masterprogramm Kunstgeschichte
Kunstgeschichte, Hauptfach 75 ECTS Credits: ab HS19 Link
Modul Masterarbeit und Abschluss des Masterstudiums
In der Regel einigen Sie sich rechtzeitig vor der Übernahme der Masterarbeit mit einer Betreuungsperson auf ein Thema. Konsultieren Sie diesbezüglich auch die Modulbeschreibung Ihres Studienprogramms und klären Sie, ob alle Voraussetzungen für die Buchung erfüllt sind. Die Betreuung der Masterarbeit ist in §32 der Studienordnung geregelt. Prüfungsberechtigt sind die Professorinnen und Professoren des Kunsthistorischen Instituts. Titularprofessorinnen und -professoren sowie Privatdozentinnen und –dozenten sind prüfungsberechtigt, wenn die Betreuung der Arbeit vor der Vollendung des 65. Lebensjahres begonnen wurde und sie Lehrveranstaltungen innerhalb des Studienprogramms anbieten. Eine Übersicht über die betreuungsberechtigen Personen ist hier veröffentlicht: http://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/pruefungsberechtigungen.html
Die Buchung der Masterarbeit nehmen Sie selbst vor in der regulären Online-Modulbuchung.
Neu existieren vorgegebene Fristen, während derer Sie die Masterarbeit buchen können. Diese beginnen früher als die regulären Modulbuchungsfristen, enden aber gleichzeitig mit diesen. Die genauen Termine werden im Lauf des Frühjahrssemesters auf dieser Webseite publiziert.
Die Buchung der Masterarbeit nehmen Sie selbst vor in der regulären Online-Modulbuchung.
Es existieren vorgegebene Fristen, während derer Sie die Masterarbeit buchen können.
Zusammenfassung:
- Abschlussarbeiten sind befristete Prüfungsleistungen: Die Fristen für die Übernahme und die spätestmögliche Abgabe der Arbeit sind für alle Studierenden einheitlich festgelegt.
- Die Buchung der Bachelor- und Masterarbeiten erfolgt durch die Studierenden im Self Service über die Online-Modulbuchung.
- Masterarbeiten müssen dem Studiendekanat nicht mehr in gedruckter Form eingereicht werden. Die Aufbewahrung in der Zentralbibliothek entfällt.
- Die Modalitäten zur Erstreckung der Abgabefrist und Abmeldung vom Leistungsnachweis sind auf der Website des Studiendekanats publiziert und in der RVO und StO geregelt.
Der Abschluss des Masterstudiums ist fristgerecht innerhalb der folgenden Fristen beim Studiendekanat zu beantragen:
· Frühjahrssemester: 15. bis 30. März
· Herbstsemester: 15. bis 30. Oktober
Für alle weiteren administrativen Fragen zum Abschluss des Masterstudiums sind die Student Services der Philosophischen Fakultät zuständig. Beachten Sie die Hinweise der Student Services der UZH zum Abschluss des Studiums.
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