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Kunsthistorisches Institut

Prüfungsordnung

Am 26. Februar 2001 ist eine neue "Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich" erlassen worden. Diese Prüfungsordnung findet Anwendung auf alle Studierenden, die das Grundstudium im Wintersemester 2001/02 oder später aufgenommen haben.

Die wichtigste Neuerung ist, dass das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen werden muss. Diese Zwischenprüfung findet zwischen dem Ende des 3. und dem Beginn des 5. Semesters statt.

Die Angaben zu den erforderten Studienleistungen finden Sie auf folgenden pdf-Dokumenten zusammengestellt:

• Richtlinien für die Akzessprüfungen im Fach Kunstgeschichte Ostasiens

• Mindestanforderungen für das Studium der Kunstgeschichte Ostasiens

• Studienaufbau im Fach Kunstgeschichte Ostasiens (wie obiges Dokument, aber andere Darstellung)

Ein Punkt soll hervorgehoben werden:

Die zeitliche Einschränkung, dass das Grundstudium bis spätestens zu Beginn des 5. Semesters mit der Zwischenprüfung abgeschlossen werden muss, gilt nur für das Hauptfach! Wer im Nebenfach studiert, kann die Prüfung auch später ablegen. Zudem besteht bei triftigen Gründen (zum Beispiel Spracherwberb (z.B. Chinesisch/Japanisch)) auch im HF die Möglichkeit, die Prüfung später abzulegen. Dazu ist aber vor Ablauf des 4. Semesters ein begründetes Verlängerungsgesuch einzureichen!

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an die Assistierenden.

Weiterführende Informationen

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