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Die Zwischenprüfung (Akzessprüfung) schliesst das Grundstudium ab und ermöglicht die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums, insbesondere an Seminaren. Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und wird bei einem/r Prüfungsberechtigten (Professor, Oberassistent, Privatdozent /-in) nach Wahl abgelegt.
a) Studierende, die sich vor dem WS 2001/02 immatrikuliert haben
Studierende im Hauptfach müssen zwei mündliche Prüfungen, im ersten Nebenfach eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer ablegen. Für Studierende im zweiten Nebenfach entfällt die Akzessprüfung.
An unserem Lehrstuhl wir die Kunstgeschichte des Mittelalters bei der Akzessprüfung in der ganzen zeitlichen und thematischen Breite geprüft. Die Studierenden stellen selbständig eine 10–12 Buchtitel umfassende Literaturliste als Basis für den Prüfungsstoff zusammen. Diese Liste muss vor Anmeldung zur Prüfung vom Dozenten genehmigt werden. Ein bis drei Wochen vor dem gewünschten Datum wird mit dem Dozenten ein Prüfungstermin vereinbart. Während der vorlesungsfreien Zeit ist mit längerfristigen Terminabsprachen zu rechnen.
(Vgl. die Wegleitung zum Studium der Kunstgeschichte, 1991 bzw.
2
1994)
b) Studierende, die sich seit dem WS 2001/02 immatrikuliert haben
Eine mündliche Zwischenprüfung von 30 Minuten Dauer wird nur im Hauptfach abgelegt. Sofern nicht eine vom Institutsvorsteher schriftlich bestätigte Firstverlängerung vorliegt, müssen die schriftliche und die mündliche Zwischenprüfung vor Beginn des 5. Semesters abgelegt werden.
Für die mündliche Prüfung ist die Teilnahme eines Beisitzers oder einer Beisitzerin notwendig. Für die Organisation eines Beisitzes – eine Assistentin oder ein Assistent nach Wahl – sind die zu Prüfenden selbst verantwortlich. Ein bis drei Wochen vor dem gewünschten Datum wird mit dem Dozenten ein Prüfungstermin vereinbart. Während der vorlesungsfreien Zeit ist mit längerfristigen Terminabsprachen zu rechnen.
(Vgl. die Wegleitung zum Studium der Kunstgeschichte vom Wintersemester 2002/03)
a) Studierende, die sich vor dem WS 2001/02 immatrikuliert haben
Eine Akzessprüfung ist nur für Studierende des ersten Nebenfaches erforderlich. Die Kandidaten/ innen stellen selbständig eine rund 10 Buchtitel umfassende Literaturliste zusammen als Basis für den Prüfungsstoff. Diese Liste muss vor Anmeldung zur Prüfung vom Dozenten genehmigt werden. Ein bis drei Wochen vor dem gewünschten Datum wird mit dem Dozenten ein Prüfungstermin vereinbart. Während der vorlesungsfreien Zeit ist mit längerfristigen Terminabsprachen zu rechnen.
(Vgl. die Wegleitung zum Studium der Kunstgeschichte, 1991 bzw.
2
1994)
b) Studierende, die sich seit dem WS 2001/02 immatrikuliert haben
Eine mündliche Zwischenprüfung von 30 Minuten ist sowohl für Studierende im ersten wie auch im zweiten Nebenfach erforderlich. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht; ebenso entfällt die Notwendigkeit eines Beisitzes. Ein bis drei Wochen vor dem gewünschten Datum wird mit dem Dozenten ein Prüfungstermin vereinbart. Während der vorlesungsfreien Zeit ist mit längerfristigen Terminabsprachen zu rechnen.
(Vgl. die Wegleitung zum Studium der Kunstgeschichte vom Wintersemester 2002/03)
Prüfung im 1. Nebenfach: sämtliche Titel
Prüfung im 2. Nebenfach: nur mit * gekennzeichnete Titel
Für die mündliche und gegebenenfalls für die schriftliche (Klausur oder Hausarbeit) Lizentiatsprüfung und werden mit dem Dozenten bestimmte Themenkreise festgelegt. Die Kandidatinnen/Kandidaten stellen dazu Literaturlisten von 10–15 Titeln zusammen, welche vom Prüfenden zu genehmigen sind.
Beachte: Bei eng gewähltem Themenkreis gehen die Prüfungsfragen mehr ins Detail.
(Vgl. die Prüfungsordnung für das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 26. Februar 2001)
Studierende, die ihre Lizentiatsarbeit über einen Gegenstand aus dem Gebiet des ersten Nebenfaches – z. B. Mittelalterarchäologie – schreiben wollen, müssen das Einverständnis eines Vertreters / einer Vertreterin des Hauptfaches einholen und ein begründetes Gesuch an die Fakultät stellen. Erforderlich ist eine «innere Beziehung» der Arbeit zum Hauptfach. Die Fakultät handhabt solche Gesuche grosszügig.
Wird die Lizentiatsarbeit im ersten Nebenfach geschrieben, muss die dreitägige Hausarbeit bei einem Prüfungsberechtigen nach Wahl im Hauptfach abgelegt werden. Im ersten Nebenfach ist dann nur noch eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer zu absolvieren. Als schriftliche Prüfungsnote gilt in diesem Fall die Lizentiatsarbeit.
Für die mündliche und gegebenenfalls für die schriftliche (Hausarbeit) Lizentiatsprüfung werden mit dem Dozenten bestimmte Themenkreise festgelegt. Die Kandidatinnen/Kandidaten stellen dazu Literaturlisten von 10–15 Titeln zusammen, welche vom Prüfenden zu genehmigen sind.
Beachte: Bei eng gewähltem Themenkreis gehen die Prüfungsfragen mehr ins Detail.
(Vgl. die Prüfungsordnung für das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 26. Februar 2001)