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Kunsthistorisches Institut

Prüfungen

Mündliche Zwischenprüfung (Akzessprüfung)für Liz-Studierende

Die Zwischenprüfung (Akzessprüfung) schliesst das Grundstudium ab und ermöglicht die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums, insbesondere an Seminaren. Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und wird bei einem/r Prüfungsberechtigten (Professor, Oberassistent, Privatdozent /-in) nach Wahl abgelegt.

Kunstgeschichte des Mittelalters

a) Studierende, die sich vor dem WS 2001/02 immatrikuliert haben

Studierende im Hauptfach müssen zwei mündliche Prüfungen, im ersten Nebenfach eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer ablegen. Für Studierende im zweiten Nebenfach entfällt die Akzessprüfung.
An unserem Lehrstuhl wir die Kunstgeschichte des Mittelalters bei der Akzessprüfung in der ganzen zeitlichen und thematischen Breite geprüft. Die Studierenden stellen selbständig eine 10–12 Buchtitel umfassende Literaturliste als Basis für den Prüfungsstoff zusammen. Diese Liste muss vor Anmeldung zur Prüfung vom Dozenten genehmigt werden. Ein bis drei Wochen vor dem gewünschten Datum wird mit dem Dozenten ein Prüfungstermin vereinbart. Während der vorlesungsfreien Zeit ist mit längerfristigen Terminabsprachen zu rechnen.
(Vgl. die Wegleitung zum Studium der Kunstgeschichte, 1991 bzw. 2 1994) 

b) Studierende, die sich seit dem WS 2001/02 immatrikuliert haben

Eine mündliche Zwischenprüfung von 30 Minuten Dauer wird nur im Hauptfach abgelegt. Sofern nicht eine vom Institutsvorsteher schriftlich bestätigte Firstverlängerung vorliegt, müssen die schriftliche und die mündliche Zwischenprüfung vor Beginn des 5. Semesters abgelegt werden.
Für die mündliche Prüfung ist die Teilnahme eines Beisitzers oder einer Beisitzerin notwendig. Für die Organisation eines Beisitzes – eine Assistentin oder ein Assistent nach Wahl – sind die zu Prüfenden selbst verantwortlich. Ein bis drei Wochen vor dem gewünschten Datum wird mit dem Dozenten ein Prüfungstermin vereinbart. Während der vorlesungsfreien Zeit ist mit längerfristigen Terminabsprachen zu rechnen.
(Vgl. die Wegleitung zum Studium der Kunstgeschichte vom Wintersemester 2002/03) 

Verbindliche Literaturliste

  • BINDING, Günther: Architektonische Formenlehre, 3. verb. Auflage, Darmstadt 2000.
  • KRAUTHEIMER, Richard: Einführung zu einer Ikonographie der mittelalterlichen Architektur, in: Ders.: Ausgewählte Aufsätze zur europäischen Kunstgeschichte, Köln 1988, S. 142–197.
  • ENGEMANN, Josef: Deutung und Bedeutung frühchristlicher Bildwerke, Darmstadt 1997.
  • EBERLEIN, Johann Konrad / JAKOBI-MIRWALD, Christine: Grundlagen der mittelalterlichen Kunst, Berlin 1996. (= Teil der allgemeinen, auch für die schriftliche Zwischenprüfung verbindlichen Literaturliste)

Ferner folgende Titel

  • BÜTTNER, Frank/ GOTTDANG, Andrea: Einführung in die Ikonographie. Wege zur Deutung von Bildinhalten, München 2006.
  • BINDING, Günther: Was ist Gotik? Eine Analyse der gotischen Kirchen in Frankreich, England und Deutschland 1140–1350, Darmstadt 2000.
  • BRENK, Beat (Hg.): Spätantike und frühes Christentum (Propyläen Kunstgeschichte, Supplementband 1), Frankfurt/Berlin/Wien 1977.
  • DEICHMANN, Friedrich Wilhelm: Einführung in die christliche Archäologie, Darmstadt 1983.
  • BINDING, Günther: Zur Methode der Architekturbetrachtung mittelalterlicher Kirchen (Veröffentlichung der Abteilung Architekturgeschichte des Kunsthistorischen Instituts der Universität zu Köln), Köln 1991.
  • PIPPAL, Martina: Kunst des Mittelalters – Eine Einführung. Von den Anfängen christlicher "Kunst" bis zum Ende des Hochmittelalters (UTB 8223), Wien/Köln/Weimar 2002.
  • KLEIN, Bruno/ BOERNER, Bruno: Stilfragen zur Kunst des Mittelalters. Eine Einführung, Berlin 2006.

Mittelalterarchäologie

 a) Studierende, die sich vor dem WS 2001/02 immatrikuliert haben

Eine Akzessprüfung ist nur für Studierende des ersten Nebenfaches erforderlich. Die Kandidaten/ innen stellen selbständig eine rund 10 Buchtitel umfassende Literaturliste zusammen als Basis für den Prüfungsstoff. Diese Liste muss vor Anmeldung zur Prüfung vom Dozenten genehmigt werden. Ein bis drei Wochen vor dem gewünschten Datum wird mit dem Dozenten ein Prüfungstermin vereinbart. Während der vorlesungsfreien Zeit ist mit längerfristigen Terminabsprachen zu rechnen.
(Vgl. die Wegleitung zum Studium der Kunstgeschichte, 1991 bzw. 2 1994)

b) Studierende, die sich seit dem WS 2001/02 immatrikuliert haben

Eine mündliche Zwischenprüfung von 30 Minuten ist sowohl für Studierende im ersten wie auch im zweiten Nebenfach erforderlich. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht; ebenso entfällt die Notwendigkeit eines Beisitzes. Ein bis drei Wochen vor dem gewünschten Datum wird mit dem Dozenten ein Prüfungstermin vereinbart. Während der vorlesungsfreien Zeit ist mit längerfristigen Terminabsprachen zu rechnen.
(Vgl. die Wegleitung zum Studium der Kunstgeschichte vom Wintersemester 2002/03)

Verbindliche Literaturliste

  • *BÜTTNER, Frank/ GOTTDANG, Andrea: Einführung in die Ikonographie. Wege zur Deutung von Bildinhalten, München 2006.
  • *BINDING, Günther: Architektonische Formenlehre, 3. verb. Auflage, Darmstadt 2000.
  • *BINDING, Günther: Baubetrieb im Mittelalter, Darmstadt 1993.
  • *BINDING, Günther: Was ist Gotik? Eine Analyse der gotischen Kirchen in Frankreich, England und Deutschland 1140–1350, Darmstadt 2000.
  • BÖHME, Hartmut / MATUSSEK, Peter / MÜLLER, Lothar: Orientierung: Kulturwissenschaft. Was sie kann, was sie will (Rowohlts Enzyklopädie 55608), Reinbek 2000, Abschnitt III/5: „Kulturgeschichte der Technik“, S. 164–179.
  • DEICHMANN, Friedrich Wilhelm: Einführung in die christliche Archäologie, Darmstadt 1983.
  • *BAERISWYL, Armand: «Wo ist die Höhe Null? Über die angebliche Grenze zwischen Bauforschung und Bodenarchäologie», in: Dirk Schumann (Hg.): Bauforschung und Archäologie. Stadt und Siedlungsentwicklung im Spiegel der Baustrukturen, Berlin 2000, 21–31.
  • ENGEMANN, Josef: Deutung und Bedeutung frühchristlicher Bildwerke, Darmstadt 1997.
  • *FEHRING, Günter P.: Die Archäologie des Mittelalters. Eine Einführung, Darmstadt 32000.
  • GROSSMANN, G. Ulrich: Einführung in die historische Bauforschung, Darmstadt 1993.
  • FELGENHAUER-SCHMIEDT, Sabine: Die Sachkultur des Mittelalters im Lichte der archäologischen Funde (Europäische Hochschulschriften 38, Archäologie 42), Frankfurt/M. u. a. 1995.
  • KUBLER, George: Die Form der Zeit. Anmerkungen zur Geschichte der Dinge, Frankfurt/M. 1982.
  • Mittelalterarchäologie in Zentraleuropa. Zum Wandel der Aufgaben und Zielsetzungen, hg. von Günter P. Fehring und Walter Sage (ZAM, Beiheft 9), Köln 1995. – Daraus: SCHOLKMANN, Barbara: „Die archäologische Artefakte; Fragestellungen, Ergebnisse und Zukunftsaufgaben der Erforschung“, S. 63–73.
    STEUER, Heiko: „Mittelalterarchäologie und Sozialgeschichte. Fragestellungen, Ergebnisse und Zukunftsaufgaben“, S. 87–104.
  • *EGGERT, Manfred K. H.: Archäologie: Grundzüge einer Historischen Kulturwissenschaft (UTB 2728), Tübingen, Basel 2006.

Prüfung im 1. Nebenfach: sämtliche Titel
Prüfung im 2. Nebenfach: nur mit * gekennzeichnete Titel

Lizentiats-Prüfungen

Kunstgeschichte des Mittelalters

Für die mündliche und gegebenenfalls für die schriftliche (Klausur oder Hausarbeit) Lizentiatsprüfung und werden mit dem Dozenten bestimmte Themenkreise festgelegt. Die Kandidatinnen/Kandidaten stellen dazu Literaturlisten von 10–15 Titeln zusammen, welche vom Prüfenden zu genehmigen sind.
Beachte: Bei eng gewähltem Themenkreis gehen die Prüfungsfragen mehr ins Detail.
(Vgl. die Prüfungsordnung für das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 26. Februar 2001)

Mittelalterarchäologie

Studierende, die ihre Lizentiatsarbeit über einen Gegenstand aus dem Gebiet des ersten Nebenfaches – z. B. Mittelalterarchäologie – schreiben wollen, müssen das Einverständnis eines Vertreters / einer Vertreterin des Hauptfaches einholen und ein begründetes Gesuch an die Fakultät stellen. Erforderlich ist eine «innere Beziehung» der Arbeit zum Hauptfach. Die Fakultät handhabt solche Gesuche grosszügig. 
Wird die Lizentiatsarbeit im ersten Nebenfach geschrieben, muss die dreitägige Hausarbeit bei einem Prüfungsberechtigen nach Wahl im Hauptfach abgelegt werden. Im ersten Nebenfach ist dann nur noch eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer zu absolvieren. Als schriftliche Prüfungsnote gilt in diesem Fall die Lizentiatsarbeit.
Für die mündliche und gegebenenfalls für die schriftliche (Hausarbeit) Lizentiatsprüfung werden mit dem Dozenten bestimmte Themenkreise festgelegt. Die Kandidatinnen/Kandidaten stellen dazu Literaturlisten von 10–15 Titeln zusammen, welche vom Prüfenden zu genehmigen sind.
Beachte: Bei eng gewähltem Themenkreis gehen die Prüfungsfragen mehr ins Detail.
(Vgl. die Prüfungsordnung für das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 26. Februar 2001)

Weiterführende Informationen

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